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Im Herbst können Sie sich auf zwei Info-Veranstaltungen über die Ausbildungsmöglichkeiten bei den Pfalzwerke informieren.
Seit Februar 2025 gelten mit dem Solarspitzengesetz für neue Photovoltaikanlagen (PV) geänderte Vorgaben. Für ein stabiles Stromnetz müssen Netzbetreiber die Einspeisung erneuerbarer Energien steuern können. Deshalb müssen beispielsweise Anlagen ab einer Nennleistung von 7 Kilowatt-Peak (kWp) über ein intelligentes Messsystem und eine digitale Steuereinheit verfügen.
pfalzwerke.de/solarspitzengesetz
Eine weitere Neuerung gilt seit 6. Juni. Ab- und Anmeldungen von Stromverträgen sind nicht mehr rückwirkend möglich. Das ist vor allem bei Umzügen relevant. Künftig müssen Anbieterwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden.
pfalzwerke.de/anmeldung-stromvertrag
Titelbild: PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT