© Elisabeth Pergelt-Sagmeister

Stromverbrauch wird transparent

Digitale Stromzähler werden zur Pflicht. Bis 2032 sollen sie die klassischen Zähler ablösen. unterwegs erklärt die wesentlichen Änderungen.

Erneuerbare

Energien aus Windkraft oder Photovoltaik lassen sich nicht kontinuierlich produzieren. Die Stromnetze werden deshalb phasenweise bis zur Kapazitätsgrenze belastet. Netzbetreiber benötigen deshalb Prognosemöglichkeiten, um die Stromversorgung rund um die Uhr und nach Bedarf sicherstellen zu können. Das ist einer der Gründe für das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.

Basis für eine belastbare Prognose sind Daten, verbunden mit einem intelligenten Kommunikationsnetz. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wird der Einbau intelligenter Messsysteme (sogenannter Smart Meter) beschleunigt. Der Bundestag hat das Gesetz am 20. April 2023 beschlossen. Bis 2032 sollen in allen Haushalten die klassischen Ferrariszähler gegen digitale Messeinrichtungen ausgetauscht werden.

Darum geht’s

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) oder Smart Meter besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen. Der elektronische Basiszähler erfasst kontinuierlich den Stromverbrauch und die Nutzungszeit. Eine Kommunikationseinheit, das sogenannte Gateway, übermittelt selbstständig die gemessenen Daten an den Messstellenbetreiber, den Netzbetreiber und den Energieversorger.

Damit wissen Energieversorger präzise, wann im Tages- und Wochenverlauf welcher Energiebedarf in welcher Region anfällt. Die Messeinheit hat auch klare Vorteile für die Haushalte. Dieses Wissen ermöglicht Energieversorgern künftig die Entwicklung von dynamischen oder variablen Tarifen – rund 78 Prozent der Deutschen sind entsprechend einer Studie von Bitkom dafür aufgeschlossen.

Gleichzeitig zeigt die Studie, dass rund ein Drittel der Deutschen nicht weiß, wie hoch ihr Stromverbrauch ist. Mit intelligenten Messsystemen wird der eigene Stromverbrauch transparent. Am eigenen Computer lässt sich der Verbrauch einsehen und verfolgen, wann besonders viel anfällt. So gewinnt jeder Haushalt Einflussmöglichkeiten auf seinen Stromverbrauch. Gleichzeitig liegt dem Energieversorger stets der aktuelle Stromverbrauch vor. Den stellt er monatlich in Rechnung, eine Abschlagszahlung entfällt.

Mit Smart-Metern lässt sich der Stromverbrauch transparent nachvollziehen. | © i-Stock
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Smart Meter werden Pflicht:

• Die Regelung gilt für Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen. Wer als Vierpersonenhaushalt durchschnittlich rund 4.000 kWh verbraucht und zum Beispiel eine Wärmepumpe betreibt, kann die 6.000 kWh-Grenze schnell überschreiten.

• Haushalte, die beispielsweise über eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 7 Kilowatt oder mehr selbst Strom erzeugen.

• Voraussichtlich werden auch steuerbare Einrichtungen wie Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie ab einem Leistungswert von 4,2 kW ein iMSys bekommen.

Wer weniger Strom verbraucht, erhält eine sogenannte moderne Messeinrichtung, die elektronisch den Verbrauch erfasst, jedoch die Daten nicht automatisch weiterleitet. Für diese Haushalte bleibt es bei monatlichen Abschlagszahlungen. Kunden, für die ein Wechsel des Stromzählers ansteht, informieren die Pfalzwerke drei Monate vorab. Für einen konkreten Termin kommen sie zwei Wochen im Voraus auf die Haushalte zu.

Sichere Stromversorgung

Jährlich wächst die Zahl der Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge und Speicher. Das ist eine Herausforderung für das Stromnetz. Um es vor punktuellen Überlastungen zu schützen, sieht §14a des Energiewirtschaftsgesetzes vor, dass Netzbetreiber den Strombezug steuerbarer Einrichtungen in Ausnahmefällen temporär auf bis zu 4,2 Kilowatt dimmen dürfen und zwar für die Dauer der Überlastung. Dies gilt seit 1. Januar 2024 für neue steuerbare Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen. Nicht betroffen ist der Haushaltsstrom.

Infos unter: www.pfalzwerke-netz.de/unser-netz/messstellenbetrieb

Titelbild: Elisabeth Pergelt-Sagmeister

Kontakt

Dr. Ingolf Quint

Bereichsleiter Netzservices, Pfalzwerke Netz AG


E-Mail: ingolf.quint@pfalzwerke-netz.de