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Im Herbst werden die Pfalzwerke auf zwei Messen in der Region sein. Schauen Sie gerne vorbei!
Ein Baustein, um eine stabile Energieversorgung zu sichern, ist die Digitalisierung der Netze. Sie werden damit leichter steuerbar. Im Rahmen des §12 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und des §9 Erneuerbaren Energiengesetzes (EEG) sind Netzbetreiber wie die Pfalzwerke Netz AG verpflichtet, die Steuerbarkeit von Erzeugungsanlagen zu prüfen. Dazu gehören auch Photovoltaik-Anlagen. Neue Anlagen müssen seit dem 25. Februar 2025 ab einer Größe von 7 Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung steuerbar sein. Besitzer*innen einer Photovoltaik-Anlage müssen selbst Sorge tragen, dass ihre Anlage steuerfähig ist. Wen dies konkret betrifft und welche Optionen für sie zur Wahl stehen, erläutert die Pfalzwerke Netz AG auf ihrer Homepage: pfalzwerke-netz.de/steuerbarkeitscheck
Titelbild: Pfalzwerke