Was Mieter zur Energiepreisbremse wissen müssen
Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr Energiepreisbremsen eingeführt, um Verbraucher zu entlasten. Diese sind nicht verlängert worden. Das heißt, seit 1. Januar 2024 werden die Energiepreise Strom oder Gas für Privatkunden nicht mehr staatlich gestützt. Doch für das gesamte Jahr 2023 gilt die Deckelung auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Stromverbrauchs. Deshalb sollten Mieter bei ihrer Jahresabrechung 2023 auf den Posten „Entlastungsbeitrag“ achten. Dort ist die konkrete Höheausgewiesen.